Familienrecht · Kirchheim unter Teck

Gewaltschutzverfahren – Sofortiger Schutz bei häuslicher Gewalt

Bei häuslicher Gewalt handeln wir sofort. Ich beantrage umgehend Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz und schütze Sie und Ihre Kinder.

Akute Gefahr? Rufen Sie sofort die Polizei: 110

Bei akuter Gefahr wenden Sie sich sofort an die Polizei (110) oder den Notruf (112). Die Polizei kann den Täter sofort der Wohnung verweisen. Danach helfe ich Ihnen, schnell eine gerichtliche Schutzanordnung zu erwirken.

Das Gewaltschutzgesetz

Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) bietet wirksamen Schutz vor körperlicher Gewalt, Drohungen, Nachstellungen (Stalking) und anderen schwerwiegenden Beeinträchtigungen. Es ermöglicht dem Familiengericht, dem Täter bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen und so das Opfer zu schützen.

Das Gesetz gilt nicht nur zwischen Eheleuten, sondern auch zwischen unverheirateten Paaren, Ex-Partnern, Mitbewohnern und anderen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen. Auch Kinder können durch das Gewaltschutzgesetz geschützt werden.

Mögliche Schutzanordnungen

Das Gericht kann dem Täter auf Antrag folgende Maßnahmen auferlegen:

  • Verbot, die Wohnung des Opfers zu betreten oder sich dieser zu nähern
  • Verbot, bestimmte Orte aufzusuchen, die das Opfer regelmäßig besucht
  • Kontaktverbot (kein Anruf, keine SMS, keine E-Mail, kein Brief)
  • Verbot des Zusammentreffens mit dem Opfer
  • Zuweisung der gemeinsamen Wohnung an das Opfer
  • Verbot, sich in einem bestimmten Umkreis um die Wohnung aufzuhalten

Ablauf des Gewaltschutzverfahrens

Das Gewaltschutzverfahren kann sehr schnell ablaufen:

  • Antragstellung: Ich stelle für Sie einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Familiengericht
  • Sofortige Entscheidung: In dringenden Fällen kann das Gericht noch am selben Tag entscheiden
  • Zustellung: Die Schutzanordnung wird dem Täter zugestellt und ist sofort wirksam
  • Hauptsacheverfahren: In der Regel findet danach eine mündliche Verhandlung statt
  • Durchsetzung: Verstöße gegen die Schutzanordnung werden strafrechtlich verfolgt

Wohnungszuweisung nach dem Gewaltschutzgesetz

Ein besonders wichtiges Instrument ist die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung an das Opfer. Das bedeutet, dass der Täter die gemeinsame Wohnung verlassen und nicht mehr betreten darf – auch wenn er dort Mieter oder Eigentümer ist. Das Opfer darf in der Wohnung bleiben.

Diese Maßnahme ist besonders wichtig für Personen, die keine Alternative haben und nicht einfach ausziehen können. Sie kann für bis zu sechs Monate angeordnet werden und verlängerbar sein.

Stalking und Nachstellung

Auch ohne körperliche Gewalt kann das Gewaltschutzgesetz Schutz bieten – nämlich bei Nachstellungen (Stalking). Wenn jemand beharrlich auflauert, verfolgt, anruft, E-Mails oder Nachrichten sendet oder auf andere Weise das Leben des Opfers ernsthaft beeinträchtigt, kann das Gericht entsprechende Verbote aussprechen.

Ich helfe Ihnen, Nachstellungshandlungen zu dokumentieren und einen wirksamen Schutzantrag zu stellen.

Zweisprachige Unterstützung

Als zweisprachige Anwältin (Deutsch/Türkisch) biete ich Ihnen Beratung und Vertretung auch auf Türkisch an. Gerade in Krisensituationen ist es wichtig, dass Sie alles verstehen und sich gut beraten fühlen. Ich stehe Ihnen zur Seite – diskret, kompetent und mit echtem Einfühlungsvermögen.

FAQ

Häufige Fragen zum Gewaltschutzverfahren

Was schützt das Gewaltschutzgesetz?

Das Gewaltschutzgesetz (GewSchG) schützt Personen vor körperlicher Gewalt, Drohungen, Nachstellungen (Stalking) und anderen Beeinträchtigungen. Es ermöglicht dem Gericht, dem Täter bestimmte Verhaltensweisen zu untersagen – etwa das Betreten der Wohnung des Opfers, das Aufsuchen bestimmter Orte, jede Art von Kontakt und das Zusammentreffen mit dem Opfer.

Wie schnell kann eine Schutzanordnung erwirkt werden?

In dringenden Fällen kann das Gericht eine einstweilige Verfügung noch am selben Tag oder am nächsten Tag erlassen – ohne vorherige Anhörung des Täters. Dies ist möglich, wenn durch den vorherigen Kontakt mit dem Täter eine Gefährdung entstehen würde. Die einstweilige Verfügung wird dann dem Täter zugestellt und ist sofort wirksam.

Was passiert wenn der Täter gegen die Schutzanordnung verstößt?

Ein Verstoß gegen eine gerichtliche Schutzanordnung ist strafbar (§ 4 GewSchG) und kann mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Es ist daher wichtig, jeden Verstoß sofort der Polizei zu melden und zu dokumentieren. Ich unterstütze Sie auch bei der Strafanzeige und der Durchsetzung der Anordnung.

Kann ich trotz gemeinsamer Wohnung Schutz bekommen?

Ja, das Gewaltschutzgesetz ermöglicht auch die Zuweisung der gemeinsamen Wohnung an das Opfer. Das bedeutet, der Täter muss die gemeinsame Wohnung verlassen und darf diese nicht mehr betreten, auch wenn er dort Mieter oder Eigentümer ist. Diese Möglichkeit besteht auch bei unverheirateten Paaren, die zusammenleben.

Gilt der Gewaltschutz auch für Kinder?

Ja, der Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz gilt auch für Kinder. Wenn Kinder von häuslicher Gewalt betroffen sind oder ihr Wohlbefinden durch die Gewalt gefährdet wird, können Schutzmaßnahmen auch für die Kinder beantragt werden. Zudem kann häusliche Gewalt sorgerechtliche Konsequenzen haben.

Ihre Sicherheit hat höchste Priorität – Sofortige Hilfe in Kirchheim

Zögern Sie nicht – je früher Sie rechtliche Hilfe suchen, desto besser kann ich Sie schützen. Ich handle schnell und entschlossen für Ihre Sicherheit.

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